Verhinderungspflege
Wer seit mindesten einem halben Jahr eine Pflegestufe und eine eingetragene Pflegeperson hat, kann für den Fall, dass seine Pflegeperson verhindert ist, bei der Pflegekasse die so genannte Verhinderungspflege geltend machen. Dann übernimmt die Krankenkasse bis zu 28 Tage lang die Pflegekosten in Höhe von bis zu 1.612 Euro, bei einem Eigenanteil für die Hotelkosten (Verpflegung, Unterkunft, Veranstaltungsangebote). Soweit die Leistungen der Kurzzeitpflege noch nicht ausgeschöpft sind, können diese bis zu 50 % (806 €) auch für die Verhinderungspflege genutzt werden.
Die „Verhinderungspflege“ tritt ein, wenn ein Pflegepartner, zum Beispiel ein pflegender Angehöriger, durch Krankheit, Erholungsurlaub oder andere Gründe verhindert ist.
Diese Verhinderungspflege kann zum Beispiel in einem Pflegehotel angetreten werden und das auch in Begleitung des Pflegepartners.
Interessant kann der Aufenthalt im Pflegehotel auch sein nach einem längeren Krankenhausaufenthalt, zur medizinischen Nachsorge und um wieder zu Kräften zu kommen.